Liebe Eltern,
unten stehend finden Sie den aktualisierten Rahmenhygieneplan ab 01. April 2022. Wir werden uns weiterhin an dieses Hygienekonzept anlehnen.
Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen
a) Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten ohne Fieber) ist der Besuch der Kita für alle Kinder nur möglich, wenn eine Bestätigung der Eltern darüber vorgelegt wird, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde (PCR-, POC-Antigen-Schnelltest oder Selbsttest). Wird ein Selbsttest durchgeführt, bestätigen die Eltern mittels des bereits im Vorfeld erhaltenen Formulars das negative Testergebnis. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
b) Dies gilt nicht bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen) bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber, bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern) d.h., hier ist ein Besuch der Kita ohne Test möglich.
c) Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kita nicht besuchen. Die Wiederzulassung zur Kita nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist, bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Bei Durchfall oder Erbrechen müssen mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben sein. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Wird die Testung derart verweigert, dass eine Testung nicht durchzuführen ist, so kann das betreffende Kind die Kita wieder besuchen, sofern es keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Kita ab Auftreten der Symptome sieben Tage nicht besucht hat.
d) Für das Personal der Kita gelten a) und b) entsprechend.
e) Der Zutritt zu Kindertageseinrichtungen ist den dort Beschäftigten – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – nur erlaubt, wenn sie täglich einen negativen Testnachweis erbringen oder sich einem Selbsttest unter Aufsicht unterziehen.
f) Kinder dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung, wenn eine SARS-CoV-2-Infektion mit oder ohne Symptomatik vorliegt oder sich das Kind in Quarantäne befindet. Sollte ein Kind mit SARS-CoV-2 ähnlichen Krankheitszeichen in die Kita gebracht werden, werden die Eltern informiert und sind verpflichtet ihr Kind unverzüglich abzuholen.
g) Sollte Ihr Kind positiv auf das Corona-Virus getestet werden, lassen Sie das Ergebnis bitte mittels eines PCRTests überprüfen und informieren umgehend die Einrichtung über das Ergebnis. Das Gesundheitsamt wird ebenfalls von den Eltern über ein positives Ergebnis informiert. (siehe Anlage Schaubild Handlungsübersicht)
h) Nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe gilt ein intensiviertes Testverfahren: alle weiteren Kinder (auch die geimpften und genesenen Kinder) der betreffenden Gruppe werden an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen zu Hause getestet. Die hierbei negativ getesteten Kinder dürfen die Einrichtung besuchen. Für die hierbei positiv getesteten Kinder gilt die oben aufgeführte Verfahrensweise. Auch das in der Gruppe tätige Betreuungspersonal testet sich an allen fünf folgenden Betreuungstagen.
i) Bei einer Häufung von Infektionsfällen (mehr als 20 % der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden) aufgrund einer positiven Testung auf das Corona-Virus die Einrichtung nicht besuchen dürfen, wird die betroffene Gruppe für die nächsten fünf Wochentage geschlossen. Auf die Test-Art kommt es dabei nicht an. Dazu zählen auch Kinder, die aufgrund eines positiven Selbsttests die Einrichtung aktuell nicht besuchen können. Die Leiterin teilt die Schließung sowohl dem Träger als auch dem Gesundheitsamt und der Aufsichtsbehörde mit.
Gruppenbildung
Da das Bilden fester Gruppen die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering hält und Infektionsketten nachvollziehbar bleiben, betreuen wir die Kinder weiterhin in ihrem festen Gruppenverband. Sobald sich die Situation kontinuierlich entspannt, können die Kinder der einzelnen Gruppen sich wieder gegenseitig besuchen und im Garten und in der Aula miteinander spielen.
Testnachweispflicht für nicht eingeschulte Kinder
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung dürfen in ihrer Kindertageseinrichtung nur betreut werden, wenn ihre Eltern dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Corona-Virus mit negativem Testergebnis vorgenommen wurde. Dies weisen Sie bitte mittels des Bestätigungsformulars zur Testnachweispflicht nach.
Testnachweispflicht für Beschäftigte
Nicht geimpfte bzw. nicht genesene Arbeitnehmer*innen sind verpflichtet, täglich einen negativen testnachweis zu erbringen
Testnachweispflicht für Eltern und sonstige externe Personen
Nicht geimpfte bzw. nicht genesene Eltern oder andere externe Personen, die sich in den Räumen der Kita länger aufhalten, (Elterngespräche, Veranstaltungen, Eingewöhnung ihres Kindes o.ä.) sind verpflichtet einen negativen Testnachweis vorzulegen.
Das Personal hat die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske. Unter freiem Himmel muss keine Maske getragen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann.
Externe Personen, (Eltern, Lieferanten, Lieferantinnen und sonstige Besucher und Besucherinnen) welche die Einrichtung betreten, sind verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen.
Bring- und Abholsituation
Die Abholung der Kinder erfolgt im Garten an der Terrassentüre. Beim Abholen im Garten benötigen Sie keine FFP2-Maske, solange Sie den Abstand zu nicht zu Ihrem gehörenden Haushalt und den Mitarbeiter*innen von mindestens 1,5 Metern wahren. Externe Personen dürfen beim Abholen in den Garten kommen
Elterngespräche und Veranstaltungen mit Eltern
• Elterngespräche finden unter Berücksichtigung der 3-G-Regel statt. Bitte bringen Sie zum Gespräch einen entsprechenden Nachweis mit.
• Die Anwesenheit während des Aufenthaltes wird dokumentiert.
• Bei Veranstaltungen mit Eltern – z.B. Elternabend, Elternbeiratssitzung – wenden wir ebenso die 3-G-Regelung an. Die 3-G-Regelung dient dem Ziel, das Infektionsrisiko weitestgehend zu reduzieren, um die Kinder und auch die Mitarbeiter*innen zu schützen. So hoffen wir den Betrieb im Interesse aller aufrechthalten zu können. Desinfektionsmittel befinden sich im Eingangsbereich / Windfang. Allgemeine Verhaltensregeln
• Für Beschäftigte und Eltern gilt: keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
• Eltern und andere externe Personen tragen bei Betreten und während des Aufenthaltes in der Kita eine FFP2- Maske
• Abstände zum Personal, anderen Eltern oder nicht zu ihnen gehörenden Kindern betragen mindestens 1,5 m
• Kontakte in der Bring- und Abholsituation zwischen Eltern und Personal werden auf ein Minimum beschränkt. Sollte es Gesprächsbedarf geben, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung Infektionsschutz und Belüftung in Gemeinschaftsräumen und Gruppenräumen
• Zur Lüftung der Räume werden die Fenster komplett geöffnet, wenn möglich Querlüftung
• Der Schlafrum in der Krippe wird vor und nach der Nutzung gut gelüftet
• Lüftung der Gruppenräume: stündlich für etwa 10 Minuten oder wenn das CO2-Gerät dies anzeigt
• In allen Gruppenräumen, in der Turnhalle und im Schlafraum der Krippe stehen CO2-Messgeräte zur Verfügung, um die Notwendigkeit festzustellen, ob gelüftet werden muss In einem Gruppenraum ist zusätzlich ein Belüftungsgerät eingesetzt. Für die beiden anderen Gruppenräume werden zeitnah Geräte zur Verfügung gestellt
• Die Turnhalle wird vor und nach der Nutzung durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet
• Die Toilettenräume sind mit ausreichend Seife, Desinfektionsmittel, Papierhandtüchern und Abfallbehältern ausgestattet.
• Für Erwachsene steht im Windfang und in allen Waschräumen Desinfektionsmittel bereit
Lebensmittelhygiene / Essensausgabe / Frühstück
• Der Zugang zur Küche ist ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten
• Kinderdienste beim Eindecken und Abräumen innerhalb der Tischgemeinschaft sind möglich. Nach dem Essen werden die Tische mit handelsüblichem Spülmittel gereinigt
• Die Kinder nehmen sich ihr Essen selbstständig aus den auf den Tischen stehenden Schüsseln
• Die Kinder bedienen sich nicht vom Teller des Nachbarn
• Es werden keine Speisen untereinander ausgetauscht
• Obst wird von dem Betreuungspersonal aufgeschnitten und den Kindern bei Bedarf in kleinen Schüsseln gereicht.
Viele Grüße
Ihr Team der Schatzkiste